Handy am Steuer

09. Oktober 2019

Es ist verboten, es ist lebensgefährlich – und es ist alltäglich: Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt. Weil viele Autofahrer offenbar nichts dabei finden, geht der Gesetzgeber seit 2017 noch härter gegen Handyverstöße vor. Die Gesetzesänderung beinhaltet aber nicht nur höhere Geldbußen. Das Verbot wurde deutlich ausgeweitet. 

Seit der Änderung der StVO 2017 ist es noch deutlicher; nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Sämtliche andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefonen darf man als Fahrer nicht verwenden. Also z.B. keine Textnachrichten schreiben oder lesen, Anrufe ablehnen oder einfach nur auf dem Display nach der Uhrzeit schauen. 

Das gilt seitdem für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Damit sind in erster Linie Tablets, E-Books, Navigationsgeräte, Diktiergeräte oder i-Pods gemeint. 

Smartphone, Tablet & Co. dürfen Sie nur mehr während der Fahrt benutzen, wenn Sie sie nicht in der Hand halten, sondern diese sich in einer Halterung befinden. 
Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Sie dürfen nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegblicken und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.

Wenn Ihr Kraftfahrzeug steht und Sie den Motor vollständig ausgeschalten haben, dann dürfen Sie aber Mobiltelefone & Co. in die Hand nehmen und benutzen.

Übrigens gilt das Verbot auch für Fahrradfahrer.