Allgemeines Zivilrecht
Worum geht es?
Das allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Unter diesem Überbegriff werden mehrere Rechtsgebiete zusammengefasst, darunter beispielsweise das Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Werkvertragsrecht etc.
Zentrale Themen
Sofern Rechtsbereiche nicht dem Sonderprivatrecht wie zum Beispiel dem Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. den speziellen Rechtsgebieten zuzuordnen sind, umfasst das allgemeine Zivil- oder Privatrecht insbesondere Forderungsangelegenheiten, Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Werkverträge, Gewährleistungsrecht, Darlehensverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Eigentumsrecht, Vertragsrecht.
Häufige Streitpunkte
- Ausgestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen
- Überprüfung und Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Forderungsmanagement und Inkasso
- Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen
Wir stehen Ihnen zur Seite
Unsere Spezialisten können Sie bei strafrechtlichen Problemen optimal beraten und im Falle einer Gerichtsverhandlung effektiv vertreten und verteidigen.