Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Worum geht es?

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist ein Teilgebiet des Immobilienrechts, wobei der Begriff Immobilienrecht lediglich der Oberbegriff für alle Rechtsbereiche ist, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind. Das Mietrecht regelt dabei die Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, das Wohnungseigentumsrecht als eigenständige Form des Eigentums befasst sich mit den rechtlichen Besonderheiten rund um das Wohnungseigentum, mithin den Rechtsverhältnissen zwischen Wohnungseigentümer, Hausverwaltung, Wohnungseigentümergemeinschaft und Dritten.

Zentrale Themen

Zu den zentralen Themen gehören sowohl bei der Vermietung von Geschäftsräumen, als auch bei der Wohnungsraummiete die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter und damit einhergehend die Überprüfung der vereinbarten Regelungen im Mietvertrag. Im Wohnungseigentumsrecht stehen die Probleme und Streitigkeiten für den Wohnungseigentümer, die Hausverwaltung und der Eigentümergemeinschaft im Vordergrund, die oftmals mit dem Teilungsvertrag und der Teilungserklärung beginnen und über Fragen zur Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bis hin zu Problemen bei der Eigentürversammlung reichen.

Häufige Streitpunkte

  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Betriebskosten, Nebenkostenabrechnung
  • Mieterhöhung
  • Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung
  • Haustierhaltung
  • Lärmbelästigung
  • Räumung
  • Beschlussanfechtung
  • Miete, Kaution, Mietrückstände
  • Mietminderung
  • Instandsetzung und Modernisierung
  • Sonderumlage
  • Prüfung Mietvertrag

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