Allgemeines Zivilrecht

Worum geht es?

Das allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Unter diesem Überbegriff werden mehrere Rechtsgebiete zusammengefasst, darunter beispielsweise das Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Werkvertragsrecht etc.

Zentrale Themen

Sofern Rechtsbereiche nicht dem Sonderprivatrecht wie zum Beispiel dem Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. den speziellen Rechtsgebieten zuzuordnen sind, umfasst das allgemeine Zivil- oder Privatrecht insbesondere Forderungsangelegenheiten, Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Werkverträge, Gewährleistungsrecht, Darlehensverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Eigentumsrecht, Vertragsrecht.
 

Häufige Streitpunkte

  • Ausgestaltung, Prüfung  und Durchsetzung von Verträgen
  • Überprüfung und Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Forderungsmanagement und Inkasso
  • Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen

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